kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Gesamtgut
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Gesamtgut
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
§ 1416 Gesamtgut
BGB 1416. 1 Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten ( Gesamtgut ) . Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen , das der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft erwirbt .
BGB 1417. 1 Vom Gesamtgut ist das Sondergut ausgeschlossen .
BGB 1418. 1 Vom Gesamtgut ist das Vorbehaltsgut ausgeschlossen .