kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschGeldsumme Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gelds|umme
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 339 Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall , dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt , die Zahlung einer Geldsumme als Strafe , so ist die Strafe verwirkt , wenn er in Verzug kommt . Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen , so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein .
BGB 342 Wird als Strafe eine andere Leistung als die Zahlung einer Geldsumme versprochen , so finden die Vorschriften der §§ 339 bis 341 Anwendung ; der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen , wenn der Gläubiger die Strafe verlangt .
BGB 551. 2 Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen , so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt . Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig .
BGB 551. 3 Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen . Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren . In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu . Sie erhöhen die Sicherheit . Bei Wohnraum in einem Studenten - oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht , die Sicherheitsleistung zu verzinsen .