| Fachwort | 
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  | Deutsch | Eröffnung   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Er|öff|nung  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | fehlt | 
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 | DeBartolo   | 
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 | Kte Gegeben am 11. Oktober 1992 , dem dreißigsten Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Ökumenischen Vatikanischen Konzils , im vierzehnten Jahr meines Pontifikates . Johannes Paul P. P . II .   | 
 | Kte 2711 Der Eintritt in das innere Gebet ist der Eröffnung der Eucharistiefeier vergleichbar : Unter dem Antrieb des Heiligen Geistes sammeln wir unser Herz und unser ganzes Wesen , leben wir bewußt in der Wohnung des Herrn , die wir selbst sind , und beleben wir den Glauben , um in die Gegenwart dessen einzutreten , der uns erwartet . Wir lassen unsere Masken fallen und wenden unser Herz wieder dem uns liebenden Herrn zu , um uns ihm als eine Opfergabe , die gereinigt und verwandelt werden soll , zu übergeben .   | 
 | Kte Als Hauptaufgabe hatte Papst Johannes XXIII . dem Konzil aufgetragen , das kostbare Gut der christlichen Lehre besser zu hüten und auszulegen , um es den Christgläubigen und allen Menschen guten Willens zugänglicher zu machen . Daher sollte das Konzil nicht an erster Stelle die Irrtümer der Zeit verurteilen , sondern sich in Gelassenheit vor allem um eine klare Darlegung der Kraft und der Schönheit der Glaubenslehre bemühen . Der Papst sagte : Erleuchtet vom Licht dieses Konzils wird die Kirche an neuen geistlichen Reichtümern wachsen , die Kraft neuer Energien gewinnen und furchtlos in die Zukunft schauen . Unsere Pflicht besteht darin , uns bereitwillig und ohne Furcht dieser Aufgabe zu widmen , die unsere Zeit erfordert , um so den Weg fortzusetzen , den die Kirche seit fast zwanzig Jahrhunderten geht [ Johannes XXIII . Ansprache zur Eröffnung des Zweiten Ökumenischen Vatikanischen Konzils , II . Oktober 1962 : AAS 54 ( 1962 ) 5. 788-791. ] .   | 
 | BGB 42. 1 Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses , durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist , aufgelöst . Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans , der den Fortbestand des Vereins vorsieht , aufgehoben , so kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen . Durch die Satzung kann bestimmt werden , dass der Verein im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nicht rechtsfähiger Verein fortbesteht ; auch in diesem Falle kann unter den Voraussetzungen des Satzes 2 die Fortsetzung als rechtsfähiger Verein beschlossen werden .   | 
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