| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | Eingehung   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Eingehung  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 113. 1 Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen , in Dienst oder in Arbeit zu treten , so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig , welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst - oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen . Ausgenommen sind Verträge , zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf .   | 
 | BGB 113. 4 Die für einen einzelnen Fall erteilte Ermächtigung gilt im Zweifel als allgemeine Ermächtigung zur Eingehung von Verhältnissen derselben Art .   | 
 | BGB 336. 1 Wird bei der Eingehung eines Vertrags etwas als Draufgabe gegeben , so gilt dies als Zeichen des Abschlusses des Vertrags .   | 
 | BGB 405 Hat der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt , so kann er sich , wenn die Forderung unter Vorlegung der Urkunde abgetreten wird , dem neuen Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen , dass die Eingehung oder Anerkennung des Schuldverhältnisses nur zum Schein erfolgt oder dass die Abtretung durch Vereinbarung mit dem ursprünglichen Gläubiger ausgeschlossen sei , es sei denn , dass der neue Gläubiger bei der Abtretung den Sachverhalt kannte oder kennen musste .   | 
 |  |