kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschDreifache Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: D|rei|fa|che
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 551. 1 Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten , so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen .