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Fachwort
DeutschDraufgabe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Draufgabe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Titel 4 Draufgabe , Vertragsstrafe
§ 336 Auslegung der Draufgabe
BGB 336. 1 Wird bei der Eingehung eines Vertrags etwas als Draufgabe gegeben , so gilt dies als Zeichen des Abschlusses des Vertrags .
BGB 336. 2 Die Draufgabe gilt im Zweifel nicht als Reugeld .