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Fachwort
DeutschBesorgnis Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Besorgnis
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1051 Wird durch das Verhalten des Nießbrauchers die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Eigentümers begründet , so kann der Eigentümer Sicherheitsleistung verlangen .
BGB 2128. 1 Wird durch das Verhalten des Vorerben oder durch seine ungünstige Vermögenslage die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Nacherben begründet , so kann der Nacherbe Sicherheitsleistung verlangen .
BGB 2249. 2 Die Besorgnis , dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht mehr möglich sein werde , soll in der Niederschrift festgestellt werden . Der Gültigkeit des Testaments steht nicht entgegen , dass die Besorgnis nicht begründet war .