| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Besitzers | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Be|si|tzers | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | 1Kön 16,24 Dann kaufte er von Schemer für zwei Talente Silber den Berg Samaria , errichtete Bauten auf ihm und nannte die Stadt , die er baute , Samaria , nach dem Namen Schemers , des Besitzers des Berges . | 
|  | Kte 2408 Das siebte Gebot untersagt den Diebstahl , der darin besteht , daß man sich fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Besitzers widerrechtlich aneignet . Kein Diebstahl ist es , wenn man das Einverständnis des Besitzers voraussetzen kann , oder wenn seine Weigerung der Vernunft oder der Bestimmung der Güter für alle widerspricht . So wenn in äußerster und offensichtlicher Notlage die Aneignung und der Gebrauch fremden Gutes das einzige Mittel ist , um unmittelbare Grundbedürfnisse ( wie Nahrung , Unterkunft und Kleidung ) zu befriedigen [ Vgl . GS 69,1 ] . | 
|  | BGB 837 Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk , so trifft ihn an Stelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit . | 
|  | BGB 854. 2 Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb , wenn der Erwerber in der Lage ist , die Gewalt über die Sache auszuüben . | 
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