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Fachwort
DeutschBesitzers Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Be|si|tzers
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
1Kön 16,24 Dann kaufte er von Schemer für zwei Talente Silber den Berg Samaria , errichtete Bauten auf ihm und nannte die Stadt , die er baute , Samaria , nach dem Namen Schemers , des Besitzers des Berges .
Kte 2408 Das siebte Gebot untersagt den Diebstahl , der darin besteht , daß man sich fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Besitzers widerrechtlich aneignet . Kein Diebstahl ist es , wenn man das Einverständnis des Besitzers voraussetzen kann , oder wenn seine Weigerung der Vernunft oder der Bestimmung der Güter für alle widerspricht . So wenn in äußerster und offensichtlicher Notlage die Aneignung und der Gebrauch fremden Gutes das einzige Mittel ist , um unmittelbare Grundbedürfnisse ( wie Nahrung , Unterkunft und Kleidung ) zu befriedigen [ Vgl . GS 69,1 ] .
BGB 837 Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk , so trifft ihn an Stelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit .
BGB 854. 2 Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb , wenn der Erwerber in der Lage ist , die Gewalt über die Sache auszuüben .