Fachwort |
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Deutsch | Bedachten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Bedachten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 330 Wird in einem Leibrentenvertrag die Zahlung der der Leibrente an einen Dritten vereinbart , ist im Zweifel anzunehmen , dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll , die Leistung zu fordern . Das Gleiche gilt , wenn bei einer unentgeltlichen Zuwendung dem Bedachten eine Leistung an einen Dritten auferlegt oder bei einer oder Gutsübernahme von dem Übernehmer eine Leistung an einen Dritten zum VermögensZwecke der Abfindung versprochen wird . |
| BGB 2073 Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet , die auf mehrere Personen paßt , und lässt sich nicht ermitteln , wer von ihnen bedacht werden sollte , so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht . |
| BGB 2075 Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht , dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut , so ist , wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt , im Zweifel anzunehmen , dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll , dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt . |
| BGB 2087. 1 Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet , so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen , auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist . |
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