kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschBarbedarf Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Barbedarf
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1612b. 1 Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden : 1. zur Hälfte , wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt ( § 1606 Abs . 3 Satz 2 ) ; 2. in allen anderen Fällen in voller Höhe . In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes .