| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Anschrift | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | An|schr|ift | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Anschrift und Gruß | 
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|  | Anschrift und Gruß : | 
|  | Bekenntnis , Anschrift und Gruß | 
|  | BGB 360. 1 Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen . Sie muss Folgendes enthalten : 1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf , 2. einen Hinweis darauf , dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann , 3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen , gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist , und 4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf , dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt . | 
|  | BGB 360. 2 Auf die Rückgabebelehrung ist Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden . Sie muss Folgendes enthalten : 1. einen Hinweis auf das Recht zur Rückgabe , 2. einen Hinweis darauf , dass die Ausübung des Rückgaberechts keiner Begründung bedarf , 3. einen Hinweis darauf , dass das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Sache oder , wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann , durch Rücknahmeverlangen in Textform innerhalb der Rückgabefrist ausgeübt werden kann , 4. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen , an den die Rückgabe zu erfolgen hat oder gegenüber dem das Rücknahmeverlangen zu erklären ist , und 5. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Rückgabefrist sowie darauf , dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Sache oder des Rücknahmeverlangens genügt . | 
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