| Fachwort | 
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  | Deutsch | Anpassung   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | An|pass|ung  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 1205 Die Anpassung muß der Tatsache Rechnung tragen , daß es in der Liturgie , und vornehmlich in der Liturgie der Sakramente , einen unveränderlichen Bestandteil gibt , weil er göttlichen Ursprungs ist , über den die Kirche zu wachen hat . Daneben gibt es Bestandteile , die verändert werden können und die die Kirche an die Kulturen der neuevangelisierten Völker anpassen kann und mitunter auch muß [ Vgl . SC 21 ] ( Johannes Paul II. , Ap . Schr . Vicesimus quintus annus 16 ) .   | 
 | Kte 1206 Die liturgische Vielfalt kann bereichernd wirken , aber auch Spannungen , gegenseitige Mißverständnisse und selbst Spaltungen hervorrufen . Selbstverständlich darf in diesem Bereich die Verschiedenheit nicht die Einheit beeinträchtigen . Sie darf sich nur äußern innerhalb des treuen Festhaltens am gemeinsamen Glauben , an den sakramentalen Zeichen , welche die Kirche von Christus erhalten hat , und an der hierarchischen Gemeinschaft . Die Anpassung an die Kulturen erfordert eine Bekehrung des Herzens und notfalls die Aufgabe von altüberlieferten Bräuchen , die mit dem katholischen Glauben unvereinbar sind ( ebd. )   | 
 | Untertitel 3 Anpassung und Beendigung von Verträgen   | 
 | BGB 313. 1 Haben sich Umstände , die zur Grundlage des Vertrags geworden sind , nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen , wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten , so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden , soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls , insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung , das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann .   | 
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