| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Anbahnung | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Anbahnung | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 311. 2 Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs . 2 entsteht auch durch 1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen , 2. die Anbahnung eines Vertrags , bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte , Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut , oder 3. ähnliche geschäftliche Kontakte . | 
|  | BGB 312b. 2 Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel , die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können , insbesondere Briefe , Kataloge , Telefonanrufe , Telekopien , E-Mails sowie Rundfunk , Tele - und Mediendienste . | 
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