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Fachwort
DeutschAmtshilfe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Amtshilfe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 35. 1 Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe .
GG 44. 3 Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts - und Amtshilfe verpflichtet .