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Fachwort
DeutschAbschrift Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ab|schrift
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Jos 8,32 Und Josua brachte dort auf den Steinen eine Abschrift des Gesetzes des Mose an ; er schrieb vor den Augen der Israeliten darauf .
BGB 67. 1 Jede Änderung des Vorstands ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden . Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen .
BGB 71. 1 Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister . Die Änderung ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden . Der Anmeldung sind eine Abschrift des die Änderung enthaltenden Beschlusses und der Wortlaut der Satzung beizufügen . In dem Wortlaut der Satzung müssen die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung , die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung und , wenn die Satzung geändert worden ist , ohne dass ein vollständiger Wortlaut der Satzung eingereicht wurde , auch mit den zuvor eingetragenen Änderungen übereinstimmen .
BGB 74. 2 Wird der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch den Ablauf der für die Dauer des Vereins bestimmten Zeit aufgelöst , so hat der Vorstand die Auflösung zur Eintragung anzumelden . Der Anmeldung ist im ersteren Fall eine Abschrift des Auflösungsbeschlusses beizufügen .