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Fachwort
DeutschAbschluss Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ab|schluss
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
27,34 Abschluss
Der Abschluss der Sammlung in Korinth
Abschluss der Rede
Der Abschluss der Geschichte Davids
Der Abschluss der Feier
BGB 14. 1 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt .
BGB 109. 2 Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt , so kann er nur widerrufen , wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war .
BGB 126b Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben , so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben , die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden .
BGB 178 Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt , es sei denn , dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat . Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden .