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Fachwort
Deutschzuwendet Grundwort zuwenden
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: z|uwe|ndet
InhaltKultur -> Begegnung Person Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
Gal 1,6 Ich bin erstaunt , dass ihr euch so schnell von dem abwendet , der euch durch die Gnade Christi berufen hat , und dass ihr euch einem anderen Evangelium zuwendet .
Kte 1184 Der Sitz [ Kathedra ] des Bischofs oder des Priesters hat dessen Dienst als Vorsteher der Gemeinde und dessen Aufgabe , das Gebet zu leiten , gut erkennbar zu machen ( IGMR 271 ) . Der Ambo : Die Würde des Wortes Gottes erfordert für seine Verkündigung einen besonderen Ort in der Kirche , dem sich im Wortgottesdienst die Aufmerksamkeit der Gläubigen wie von selbst zuwendet ( IGMR 272 ) .
Kte 1470 Wenn sich der Sünder in diesem Sakrament dem barmherzigen Urteil Gottes unterwirft , nimmt er gewissermaßen das Gericht vorweg , dem er am Ende dieses irdischen Daseins unterzogen wird . Denn jetzt und hier , in diesem Leben , wird uns die Wahl zwischen dem Leben und dem Tod angeboten , und nur auf dem Weg der Bekehrung können wir in das Himmelreich eintreten , aus dem die schwere Sünde ausschließt [ Vgl . 1 Kor 5,11 ; Gal 5 , 19-21 ; Offb 22,15 ] . Der Sünder geht vom Tod zum Leben über und kommt nicht ins Gericht ( Joh 5,24 ) , indem er sich durch die Buße und den Glauben Christus zuwendet .
Kte 1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen . Was ist der Ablaß ? Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden , die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind . Ihn erlangt der Christgläubige , der recht bereitet ist , unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche , die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet . Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß , je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht . Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina normæ 1-3 ) .