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Fachwort
Deutschzustände Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zustände
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1586b. 1 Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über . Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg . Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus , der dem Pflichtteil entspricht , welcher dem Berechtigten zustände , wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre .