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Fachwort
Deutschweiterer Grundwort fehlt
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Worttyp fehlt
Kte 1531 Die Feier der Krankensalbung besteht im wesentlichen in der Salbung der Stirn und der Hände des Kranken ( im römischen Ritus ) oder weiterer Körperstellen ( in den ostkirchlichen Riten ) Diese Salbung wird durch das liturgische Gebet des Zelebranten begleitet das um die besondere Gnade dieses Sakramentes bittet .
Kte 1682 Mit dem Tod , dem Abschluß des sakramentalen Lebens , beginnt für den Christen die Vollendung der bei der Taufe begonnenen Wiedergeburt - die endgültige Verähnlichung mit dem Bild des Sohnes kraft der Salbung durch den Heiligen Geist - und die Teilnahme am Festmahl des Himmelreiches , das in der Eucharistie vorweggenommen wurde . Das gilt auch dann , wenn er noch weiterer Läuterungen bedürfen sollte , um das hochzeitliche Gewand anziehen zu dürfen .
BGB 925. 1 Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers ( Auflassung ) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden . Zur Entgegennahme der Auflassung ist , unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen , jeder Notar zuständig . Eine Auflassung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan erklärt werden .
Ex 21,22 Wenn Männer miteinander raufen und dabei eine schwangere Frau treffen , sodass sie eine Fehlgeburt hat , ohne dass ein weiterer Schaden entsteht , dann soll der Täter eine Buße zahlen , die ihm der Ehemann der Frau auferlegt ; er kann die Zahlung nach dem Urteil von Schiedsrichtern leisten .