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Fachwort
Deutschverbucht Grundwort verbuchen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: ver|bucht
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Prozess Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
im Satz enthalten 0 verbucht
BGB 675w Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig , hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen , dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet , verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde . Eine Authentifizierung ist erfolgt , wenn der Zahlungsdienstleister die Nutzung eines bestimmten Zahlungsauthentifizierungsinstruments , einschließlich seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale , mit Hilfe eines Verfahrens überprüft hat . Wurde der Zahlungsvorgang mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ausgelöst , reicht die Aufzeichnung der Nutzung des Zahlungsauthentifizierungsinstruments einschließlich der Authentifizierung durch den Zahlungsdienstleister allein nicht notwendigerweise aus , um nachzuweisen , dass der Zahler 1. den Zahlungsvorgang autorisiert , 2. in betrügerischer Absicht gehandelt , 3. eine oder mehrere Pflichten gemäß § 675l verletzt oder 4. vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen eine oder mehrere Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsauthentifizierungsinstruments verstoßen hat .
BGB 676 Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig , ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde , muss der Zahlungsdienstleister nachweisen , dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde .