| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | späterer | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | späte|rer | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Ps 78,6 damit das kommende Geschlecht davon erfahre , / die Kinder späterer Zeiten ; / sie sollten aufstehen und es weitergeben an ihre Kinder , | 
|  | ( Das erste und das zweite Kommen des Messias , Entstehung im 6. Jahrh . v.Chr. ) Erster Teil : Die Visionen und Worte Sacharjas : 1,1-8,23 Zweiter Teil : Verheissungen und Gerichtsworte aus späterer Zeit : 9,1-14,21 | 
|  | BGB 836. 2 Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich , wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt , es sei denn , dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können . | 
|  | BGB 1447 Der Ehegatte , der das Gesamtgut nicht verwaltet , kann auf Aufhebung der Gütergemeinschaft klagen , 1. wenn seine Rechte für die Zukunft dadurch erheblich gefährdet werden können , dass der andere Ehegatte zur Verwaltung des Gesamtguts unfähig ist oder sein Recht , das Gesamtgut zu verwalten , missbraucht , 2. wenn der andere Ehegatte seine Verpflichtung , zum Familienunterhalt beizutragen , verletzt hat und für die Zukunft eine erhebliche Gefährdung des Unterhalts zu besorgen ist , 3. wenn das Gesamtgut durch Verbindlichkeiten , die in der Person des anderen Ehegatten entstanden sind , in solchem Maß überschuldet ist , dass ein späterer Erwerb des Ehegatten , der das Gesamtgut nicht verwaltet , erheblich gefährdet wird , 4. wenn die Verwaltung des Gesamtguts in den Aufgabenkreis des Betreuers des anderen Ehegatten fällt . | 
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