Fachwort |
|
|
Deutsch | sozialen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | soz|ial|en |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Die Pflichten der Getauften im sozialen Bereich |
| |
| Kte 1896 Wo die Sunde das Gesellschaftsklima verdirbt ist zur Bekehrung der Herzen aufzurufen und an die Gnade Gottes zu appellieren Die Liebe drangt zu gerechten Reformen Es gibt keine Losung der sozialen Frage außerhalb des Evangeliums [ Vgl . CA 3 ] . |
| Kte 1908 Zweitens verlangt das Gemeinwohl das soziale Wohl und die Entwicklung der Gemeinschaft . Entwicklung ist der Inbegriff aller sozialen Aufgaben . Gewiß kommt es der Autorität zu , im Namen des Gemeinwohls zwischen den verschiedenen Sonderinteressen als Schiedsrichterin zu walten . Sie muß aber einem jeden das zugänglich machen , was für ein wirklich menschliches Leben notwendig ist , wie Nahrung , Kleidung , Wohnung , Gesundheit , Arbeit , Erziehung und Bildung , richtige Information und Recht auf Familiengründung [ Vgl . GS 26,2 ] . |
| Kte 1911 Die gegenseitige Abhängigkeit der Menschen wächst und erstreckt sich allmählich über die ganze Erde . Die Einheit der Menschheitsfamilie , welche Menschen gleicher natürlicher Würde vereint , setzt ein weltweites Gemeinwohl voraus . Dieses erfordert eine Gliederung der Völkergemeinschaft , die imstande ist , den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen nach Kräften Rechnung zu tragen , und zwar sowohl in den Bereichen des sozialen Lebens , z . B . Ernährung , Gesundheit , Erziehung , Arbeit , als auch in besonderen Situationen , die hier und dort entstehen können ( GS 84,2 ) , etwa durch Flüchtlingshilfe und Unterstützung Heimatloser und ihrer Familien . |
| Kte 1916 Die Mitarbeit aller an der Förderung des Gemeinwohls verlangt , wie jede ethische Verpflichtung , eine stets erneuerte Bekehrung der Mitglieder der Gesellschaft . Listige Betrügereien , durch die sich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen , sind entschieden zu verurteilen . Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren . Institutionen , die die menschlichen Lebensverhältnisse verbessern , sind zu fördern [ Vgl . GS 3O,1 ] . |
| |