Fachwort |
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Deutsch | regieren | Grundwort | regieren |
Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben |
Trennung: | re|gie|ren |
Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Prozess |
Status: | Beziehung |
Worttyp | Verb -> Infinitiv -> Präsens |
Konjugation |
Konjugation hat |
im Mehrwort | Kte Wer seinen Leib sich unterwirft und Herr über seine Seele ist , ohne sich von Leidenschaften überfluten zu lassen , kann als König bezeichnet werden , weil er seine Person zu regieren vermag . Er ist frei und unabhängig und läßt sich nicht durch eine sündige Knechtschaft gefangennehmen ( Ambrosius , Psal . 118 , 14,30 ) . |
| 1Kön 3,9 Verleih daher deinem Knecht ein hörendes Herz , damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht . Wer könnte sonst dieses mächtige Volk regieren ? |
| Kte 1884 Gott wollte sich nicht die Ausübung aller Gewalten allein vorbehalten . Er überläßt jedem Geschöpf jene Aufgaben , die es den Fähigkeiten seiner Natur gemäß auszuüben vermag . Diese Führungsweise soll im gesellschaftlichen Leben nachgeahmt werden . Das Verhalten Gottes bei der Weltregierung , das von so großer Rücksichtnahme auf die menschliche Freiheit zeugt , sollte die Weisheit derer inspirieren , welche die menschlichen Gesellschaften regieren . Sie haben sich als Diener der göttlichen Vorsehung zu verhalten . |
| Kte 2199 Das vierte Gebot wendet sich ausdrücklich an die Kinder und betrifft ihre Beziehungen zu Vater und ‘Mutter , denn diese ist die grundlegendste aller Beziehungen . Es schließt auch die Verwandtschaftsbeziehungen mit den übrigen Familienmitgliedern ein . Es verlangt , den älteren Verwandten und den Vorfahren Ehre , Liebe und Dank zu erweisen . Schließlich erstreckt es sich auch auf die Pflichten der Schüler gegenüber dem Lehrer , der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern , der Untergebenen gegenüber ihren Vorgesetzten , der Bürger gegenüber ihrem Vaterland und gegenüber denen , die es verwalten und regieren . Im weiteren Sinn schließt dieses Gebot auch die Pflichten von Eltern , Vormündern , Lehrern , Vorgesetzten , Behörden und Regierenden mit ein , all jener also , die über andere Menschen oder über eine Gemeinschaft Autorität ausüben . |
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