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Fachwort
Deutschkündigen Grundwort kündigen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: kün|di|gen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Vorgang Beenden Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortKte 332 Sie sind da , seit der Welterschaffung [ Vgl . Ijob 38,7 , wo die Engel Gottessöhne genannt werden. ] und im Laufe der ganzen Heilsgeschichte ; sie künden von ferne oder von nahe das Heil in und dienen dem göttlichen Plan , es zu verwirklichen . Sie schließen das irdische Paradies ab [ Vgl . Gen 3,24. ] , beschützen Lot [ Vgl . Gen 19. ] , retten Hagar und ihr Kind [ Vgl . Gen 21,17. ] , gebieten der Hand Abrahams Einhalt [ Vgl . Gen 22,11. ] , teilen dem Volk das Gesetz mit [ Vgl . Apg 7,53. ] , führen das Gottesvolk [ Vgl . Ex 23,20-23. ] , kündigen Geburten [ Vgl . Ri 13. ]und Berufungen an [ Vgl . Ri 6,11-24 ; Jes 6,6. ] , stehen den Propheten bei [ Vgl . 1 Kön 19,5. ] , um nur einige Beispiele zu nennen . Schließlich erscheint der Engel Gabriel , um die Geburt des Vorläufers und die Geburt Jesu selbst anzukündigen [ Vgl . Lk 1,11:26 ] .
BGB 314. 1 Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen . Ein wichtiger Grund liegt vor , wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann .
BGB 314. 3 Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen , nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat .
BGB 489. 1 Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen , 1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist , unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages , an dem die Sollzinsbindung endet ; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart , so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages , an dem die Sollzinsbindung endet , kündigen ; 2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen , so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs .