Fachwort |
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Deutsch | indirekt | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | indir|ekt |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1736 Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen . So richtet der Herr an Eva nach dem Sündenfall im Garten die Frage : Was hast du da getan ? ( Gen 3,13 ) . Die gleiche Frage stellt er Kain [ Vgl . Gen 4,10 ] . Der Prophet Natan stellt sie dem König David nach dem Ehebruch mit der Frau des Urija und dessen Ermordung [ Vgl Sam 12,7-15 ] . Eine Handlung kann indirekt willentlich sein , und zwar dann , wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in bezug auf etwas geschieht , das man hätte wissen oder tun müssen . Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnis der Verkehrsregeln . |
| Kte 2070 Die zehn Gebote sind Teil der Offenbarung Gottes . Zugleich lehren sie uns die wahre Natur des Menschen . Sie heben seine wesentlichen Pflichten hervor und damit indirekt auch die Grundrechte , die der Natur der menschlichen Person innewohnen . Der Dekalog enthält einen hervorragenden Ausdruck des natürlichen Sittengesetzes : Von Anfang an hatte Gott die natürlichen Gebote in die Herzen der Menschen gepflanzt . Er begnügte sich zunächst damit , an sie zu erinnern . Das war der Dekalog ( Irenäus , hær . 4,15,1 ) . |
| Kte 2269 Das fünfte Gebot untersagt auch , etwas mit der Absicht zu tun , den Tod eines Menschen indirekt herbeizuführen . Das sittliche Gesetz verbietet , jemanden ohne schwerwiegenden Grund einer tödlichen Gefahr auszusetzen ebenso wie die Weigerung , einem Menschen in Lebensgefahr zu Hilfe zu kommen . Daß die menschliche Gesellschaft mörderische Hungersnöte hinnimmt , ohne sich um Hilfe zu bemühen , ist ein empörendes Unrecht und eine schwere Verfehlung . Händler , die durch wucherische und profitgierige Geschäfte ihre Mitmenschen hungern und sterben lassen , begehen indirekt einen Mord ; für diesen sind sie verantwortlich [ Vgl . Am 8,4-10 ] . Die unwillentliche Tötung eines Menschen ist moralisch nicht anrechenbar . Man ist aber nicht von einem schweren Vergehen entschuldigt , wenn man ohne angemessene Gründe so handelt , daß man , wenn auch unbeabsichtigt , den Tod eines Menschen verursacht . |
| Kte 2287 Wer seine Befugnisse so gebraucht , daß sie zum Bösen verleiten , macht sich des Ärgernisses schuldig und ist für das Böse , das er direkt oder indirekt begünstigt , verantwortlich . Es ist unvermeidlich , daß Ärgernisse kommen . Aber wehe dem , der sie verschuldet ( Lk 17,1 ) . |
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