Fachwort |
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Englisch | gewollte | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | gewol|lte |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1736 Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen . So richtet der Herr an Eva nach dem Sündenfall im Garten die Frage : Was hast du da getan ? ( Gen 3,13 ) . Die gleiche Frage stellt er Kain [ Vgl . Gen 4,10 ] . Der Prophet Natan stellt sie dem König David nach dem Ehebruch mit der Frau des Urija und dessen Ermordung [ Vgl Sam 12,7-15 ] . Eine Handlung kann indirekt willentlich sein , und zwar dann , wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in bezug auf etwas geschieht , das man hätte wissen oder tun müssen . Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnis der Verkehrsregeln . |
| Kte 2271 Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt , eine Abtreibung herbeizuführen . Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich . Eine direkte , das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte , Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar : Du sollst . . . nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten ( Didaché 2,2 ) [ Vgl . Barnabasbrief 19,5 ; Diognet 5,5 ; Tertullian , apol . 9 ] . Gott , der Herr des Lebens , hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen , die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß . Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen . Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen ( GS 51,3 ) . |
| Kte 2273 Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das 1930 Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung . Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden : Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar . Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes , aus dem sie ihren Ursprung genommen hat . Unter diese fundamentalen Rechte muß man in diesem Zusammenhang zählen : das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod ( DnV 3 ) . In dem Augenblick , in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt , den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muß , leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz . Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt , und in besonderer Weise dessen , der am schwächsten ist , dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben . . . Als Folge der Achtung und des Schutzes , die man dem Ungeborenen vom Augenblick 578 seiner Empfängnis an zusichern muß , muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen ( DnV 3 ) . |
| Kte 2297 Entführungen und Geiselnahmen verbreiten Schrecken und üben durch Drohung auf die Opfer unzulässigen Druck aus ; sie sind moralisch unzulässig . Terrorismus , der willkürlich bedroht , verwundet und tötet , ist ein schwerer Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die christliche Liebe . Folterung , die körperliche oder seelische Gewalt anwendet , um Geständnisse zu erpressen , Schuldige zu bestrafen , Opponenten Angst einzujagen oder Haß zu befriedigen , widerspricht der Achtung vor der Person und der Menschen würde . Außer wenn streng therapeutische Gründe dafür sprechen , verstoßen direkt gewollte Amputationen , Verstümmelungen oder Sterilisationen unschuldiger Menschen gegen das sittliche Gesetz [ Vgl . DS 3722 ] |
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