kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
formelle
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
for|melle
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
Kte 2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen . Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation . Wer eine Abtreibung vornimmt , zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu ( [ link ] CIC , can . 1398 ) , so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt 1463 ( [ link ] CIC , can . 1314 ) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1323-1324. ] . Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen ; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf , der dem unschuldig getöteten Kind , seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird .