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Fachwort
Deutschethische Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ethis|che
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1916 Die Mitarbeit aller an der Förderung des Gemeinwohls verlangt , wie jede ethische Verpflichtung , eine stets erneuerte Bekehrung der Mitglieder der Gesellschaft . Listige Betrügereien , durch die sich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen , sind entschieden zu verurteilen . Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren . Institutionen , die die menschlichen Lebensverhältnisse verbessern , sind zu fördern [ Vgl . GS 3O,1 ] .
BGB 1901a. 2 Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens - und Behandlungssituation zu , hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden , ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt . Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln . Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen , ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten .