| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | erleidet | Grundwort | erleiden | 
	| Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik | Trennung: | er|le|idet | 
  	| Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Gedanken | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  | Konjugation | 
|  | Kte 1737 Eine Wirkung , die vom Handelnden nicht gewollt ist , kann in Kauf genommen werden , wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt , um ihr krankes Kind zu pflegen . Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar , wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war , so z . B . der eigene Tod , den jemand erleidet , weil er einem Menschen , der in Gefahr ist , zuhilfe kommt . Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann , wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können , wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker . | 
|  | Kte 2436 Es ist ungerecht , den Institutionen der Sozialversicherung die von den Zuständigen Autoritäten festgesetzten Beiträge nicht zu entrichten . Arbeitslosigkeit verletzt fast immer die Würde dessen , den sie trifft , und droht , sein Leben aus dem Gleichgewicht zu bringen . Außer dem Schaden , den er persönlich erleidet , bringt sie auch zahlreiche Gefahren für seine Familie mit sich [ Vgl . LE 18 ] . | 
|  | Spr 13,13 Wer gute Worte missachtet , erleidet Schaden , / wer Ehrfurcht hat vor dem Gebot , bleibt unversehrt . | 
|  | BGB 122. 1 Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119 , 120 angefochten , so hat der Erklärende , wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war , diesem , andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen , den der andere oder der Dritte dadurch erleidet , dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut , jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus , welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat . | 
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