Fachwort |
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Deutsch | erfolgte | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | er|folgte |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2042 Das erste Gebot ( , " Du sollst an Sonn - und Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen " ) verlangt von den Gläubigen , an der Eucharistie teilzunehmen , zu der sich die christliche Gemeinschaft am Gedenktag der Auferstehung des Herrn versammelt [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1246-1248 ; CCEO , can . 881,1:2 ] . Das zweite Gebot ( , " Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten " ) sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung , das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt [ Vgl . [ link ] CIC , can . 989 ; CCEO , can . 719 ] Das dritte Gebot ( , " Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen " ) gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn . Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit , dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie , Wert gelegt [ Vgl . [ link ] CIC , can . 920 ; CCEO , cann . 708 ; 881,3 ] . |
| Kte 2077 Die Gabe des Dekalogs erfolgte innerhalb des Bundes den Gott mit seinem Volk geschlossen hat . Die Gebote Gottes erhalten ihren wahren Sinn in und durch diesen Bund . |
| Kte 2089 Unglaube besteht in der Mißachtung der geoffenbarten Wahrheit oder in der willentlichen Weigerung , ihr zuzustimmen . Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit ; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen ; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche ( [ link ] CIC , can . 751 ) . |
| BGB 121. 1 Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119 , 120 ohne schuldhaftes Zögern ( unverzüglich ) erfolgen , nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat . Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt , wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist . |
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