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Ein Traum
Die Verantwortlichkeit des Menschen
Die Unterwerfung unter Gott
Die Verantwortlichkeit des Menschen
Ein Traum
Das unerträgliche Los
Die Unterwerfung unter Gott
Die Verantwortlichkeit des Menschen
Die Unterwerfung unter Gott
Die Verantwortlichkeit des Menschen
Die Enttäuschung über die Freunde
Die unbegreifliche Heimsuchung
Die Enttäuschung über die Freunde
Das Gesetz der Vergeltung
Das Zeugnis der Erfahrung
Das Gesetz der Vergeltung
Ein Traum
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Ein Traum
Die Verantwortlichkeit des Menschen
Die Ohnmacht des Menschen
Die Verantwortlichkeit des Menschen
Die Enttäuschung über die Freunde
Die unbegreifliche Heimsuchung
Die Enttäuschung über die Freunde
Das Gesetz der Vergeltung
Das Zeugnis der Erfahrung
Das Gesetz der Vergeltung
Die drohende Wegführung
Das drohende Exil
Das drohende Gericht über die Irrlehrer
Spr 1,24 Als ich rief , habt ihr euch geweigert , / meine drohende Hand hat keiner beachtet ;
BGB 228 Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört , um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden , handelt nicht widerrechtlich , wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht . Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet , so ist er zum Schadensersatz verpflichtet .
BGB 904 Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt , die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten , wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist . Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen .
§ 907 Gefahr drohende Anlagen