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Fachwort
Deutschdinglich Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: dinglich
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 954 Erwerb durch dinglich Berechtigten
BGB 1059c. 2 Durch den Übergang oder die Übertragung des Nießbrauchs wird ein Anspruch auf Entschädigung weder für den Eigentümer noch für sonstige dinglich Berechtigte begründet .