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Fachwort
Deutschdeutsche Grundwort deutschen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: deut|sche
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
im Satz enthaltendeutsche ein
GG 16. 1 Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden . Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten , wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird .
GG 116. 1 Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung , wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat .
GG 116. 2 Frühere deutsche Staatsangehörige , denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen , rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist , und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern . Sie gelten als nicht ausgebürgert , sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben .
GG 146 Dieses Grundgesetz , das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt , verliert seine Gültigkeit an dem Tage , an dem eine Verfassung in Kraft tritt , die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist .