Fachwort |
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Deutsch | bewußten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | bewus|sten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1141 Die Gemeinde , die feiert , ist die Gemeinschaft der Getauften , die durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist . . . zu einem geistigen Haus und einem heiligen Priestertum geweiht [ wurden ] , damit sie . . . geistige Opfer darbringen ( LG 10 ) . Dieses gemeinsame Priestertum ist das Priestertum Christi , des einzigen Priesters , an dem alle seine Glieder teilhaben[Vgl . LG 10 ; 34 : P0 2 ] . Die Mutter Kirche wünscht sehr , daß alle Gläubigen zu jener vollen , bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden , die vom Wesen der Liturgie selbst erfordert wird und zu der das christliche Volk , ‚das auserwählte Geschlecht , das königliche Priestertum , der heilige Stamm , das Eigentumsvolk‘ ( 1 Petr 2,9)[Vgl. 1 Petr 2,4-5 ] kraft der Taufe das Recht und die Pflicht hat ( SC 14 ) . |
| Kte 1700 Die Würde des Menschen wurzelt in seiner Erschaffung nach Gottes Bild und Ähnlichkeit ( Artikel 1 ) ; sie kommt in seiner Berufung zur Seligkeit Gottes zur Vollendung ( Artikel 2 ) . Aufgabe des Menschen ist es , in Freiheit auf diese Vollendung zuzugehen ( Artikel 3 ) . Durch seine bewußten Handlungen ( Artikel 4 ) richtet sich der Mensch nach dem von Gott versprochenen und durch sein Gewissen bezeugten Guten aus oder wendet sich dagegen ( Artikel 5 ) . Der Mensch leistet einen eigenen Beitrag zu seinem inneren Wachstum ; er macht sein ganzes Sinnes - und Geistesleben zum Mittel dieses Wachstums ( Artikel 6 ) . Mit Hilfe der Gnade wächst er in der Tugend ( Artikel 7 ) , meidet die Sünde und gibt sich , wenn er dennoch sündigt , wie der verlorene Sohn‘ dem Erbarmen des himmlischen Vaters anheim ( Artikel 8 ) . So gelangt er zur vollkommenen Liebe . |
| Kte 2409 Sich fremdes Gut auf welche Weise auch immer ungerecht anzueignen oder es zu behalten , ist selbst dann , wenn dabei den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes nicht zuwidergehandelt wird , ein Verstoß gegen das siebte Gebot . Das Gleiche gilt vom bewußten Zurückbehalten entliehener Sachen oder von Fundgegenständen , vom Betrug im Handel [ Vgl . Din 25,13-16 ] , von der Zahlung ungerechter Löhne [ Vgl . Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] und dem Hochtreiben von Preisen unter Ausnützung der Unwissenheit oder der Notlage der anderen [ Vgl . Am 8,4-6 ] . |
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