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Fachwort
Deutschbesserer Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: besserer
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 596b. 2 Soweit der Pächter nach Absatz 1 Erzeugnisse in größerer Menge oder besserer Beschaffenheit zurückzulassen verpflichtet ist , als er bei Beginn des Pachtverhältnisses übernommen hat , kann er vom Verpächter Ersatz des Wertes verlangen .