Fachwort |
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Deutsch | aktuelle | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | ak|tuelle |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2178 Dieser Brauch der christlichen Versammlung geht auf die Zeit der Apostel zurück [ Vgl . Apg 2,42-46 ; 1 Kor 11,17. ] . Der Hebräerbrief ermahnt : Laßt uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben , wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist , sondern ermuntert einander ( Hebr 10,25 ) . Die Überlieferung bewahrt die Erinnerung an eine stets aktuelle Ermahnung : Früh zur Kirche kommen , sich dem Herrn nahen und seine Sünden beichten , im Gebet bereuen , . . . der heiligen , göttlichen Liturgie beiwohnen , sein Gebet beenden und nicht weggehen vor der Entlassung . . . Wir sagten es schon oft : Dieser Tag ist euch zum Gebet und zum Ausruhen gegeben . Er ist der Tag , den der Herr gemacht hat . An ihm laßt uns jubeln und uns freuen ( Sermo de die dominica ) . |
| Kte 688 Als lebendige Glaubensgemeinschaft , die den Glauben der Apostel weitergibt , ist die Kirche der Ort unserer Erkenntnis des Heiligen Geistes : - in den von ihm inspirierten Schriften ; in der Überlieferung , deren stets aktuelle Zeugen die Kirchenväter sind ; - im Lehramt der Kirche , dem er beisteht ; - in der sakramentalen Liturgie : durch ihre Worte und Sinnbilder , in denen uns der Heilige Geist mit Christus verbindet ; - im Gebet , in dem er für uns eintritt ; - in den Charismen und Dienstämtern , durch die die Kirche aufgebaut wird ; - im apostolischen und missionarischen Leben ; - im Zeugnis der Heiligen , worin er seine Heiligkeit bekundet und das Heilswerk fortsetzt . |
| BGB 1901a. 1 Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt , ob er in bestimmte , zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands , Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt ( Patientenverfügung ) , prüft der Betreuer , ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens - und Behandlungssituation zutreffen . Ist dies der Fall , hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen . Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden . |
| BGB 1901a. 2 Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens - und Behandlungssituation zu , hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden , ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt . Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln . Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen , ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten . |
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