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Fachwort
DeutschZubehörs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zubehörs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1135 Verschlechterung des Zubehörs
GG 135. 3 Grundvermögen nicht mehr bestehender Länder geht einschließlich des Zubehörs , soweit es nicht bereits zu Vermögen im Sinne des Absatzes 1 gehört , auf das Land über , in dessen Gebiet es belegen ist .