kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschZinssatz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zi|ns|satz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 246 Gesetzlicher Zinssatz
BGB 247. 1 Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent . Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte , um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist . Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs .
BGB 288. 2 Bei Rechtsgeschäften , an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist , beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz .
BGB 489. 2 Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen .