| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Vorteile | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Vort|eile | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Waldbäumen | 
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|  | Kte 2480 Es ist verwerflich , durch Schmeichelei , Lobhudelei oder Gefälligkeit in Worten oder Haltungen andere in ihren schlechten Handlungen und ihrem falschen Verhalten zu bestärken . Lobhudelei ist ein schwerwiegender Fehler , wenn sie sich zum Komplizen von Lastern oder schweren Sünden macht . Der Wunsch , einen Dienst zu leisten , oder Freundschaft rechtfertigt Doppelzüngigkeit nicht . Lobhudelei ist eine läßliche Sünde , wenn sie nur in der Absicht geschieht , angenehm zu sein , ein Übel zu verhüten , einer Not zu begegnen oder berechtigte Vorteile zu erlangen . | 
|  | BGB 100 Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile , welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt . | 
|  | BGB 537. 1 Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit , dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird . Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen , die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt . | 
|  | BGB 593. 5 Auf das Recht , eine Änderung des Vertrags nach den Absätzen 1 bis 4 zu verlangen , kann nicht verzichtet werden . Eine Vereinbarung , dass einem Vertragsteil besondere Nachteile oder Vorteile erwachsen sollen , wenn er die Rechte nach den Absätzen 1 bis 4 ausübt oder nicht ausübt , ist unwirksam . | 
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