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Fachwort
DeutschVorteile Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vort|eile
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Waldbäumen
Kte 2480 Es ist verwerflich , durch Schmeichelei , Lobhudelei oder Gefälligkeit in Worten oder Haltungen andere in ihren schlechten Handlungen und ihrem falschen Verhalten zu bestärken . Lobhudelei ist ein schwerwiegender Fehler , wenn sie sich zum Komplizen von Lastern oder schweren Sünden macht . Der Wunsch , einen Dienst zu leisten , oder Freundschaft rechtfertigt Doppelzüngigkeit nicht . Lobhudelei ist eine läßliche Sünde , wenn sie nur in der Absicht geschieht , angenehm zu sein , ein Übel zu verhüten , einer Not zu begegnen oder berechtigte Vorteile zu erlangen .
BGB 100 Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile , welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt .
BGB 537. 1 Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit , dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird . Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen , die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt .
BGB 593. 5 Auf das Recht , eine Änderung des Vertrags nach den Absätzen 1 bis 4 zu verlangen , kann nicht verzichtet werden . Eine Vereinbarung , dass einem Vertragsteil besondere Nachteile oder Vorteile erwachsen sollen , wenn er die Rechte nach den Absätzen 1 bis 4 ausübt oder nicht ausübt , ist unwirksam .