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Fachwort
DeutschVierteln Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vierteln
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 33. 1 Zu einem Beschluss , der eine Änderung der Satzung enthält , ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich . Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen .
BGB 41 Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden . Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich , wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt .
BGB 234. 3 Mit Wertpapieren kann Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswerts geleistet werden .
BGB 236 Mit einer Schuldbuchforderung gegen den Bund oder ein Land kann Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswerts der Wertpapiere geleistet werden , deren Aushändigung der Gläubiger gegen Löschung seiner Forderung verlangen kann .