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Fachwort
DeutschStundung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Stundung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 468 Stundung des Kaufpreises
BGB 468. 1 Ist dem Dritten in dem Vertrag der Kaufpreis gestundet worden , so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen , wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet .
§ 1382 Stundung
BGB 1382. 5 Soweit über die Ausgleichsforderung ein Rechtsstreit anhängig wird , kann der Schuldner einen Antrag auf Stundung nur in diesem Verfahren stellen .