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Fachwort
DeutschStrahlen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Stra|hlen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Hab 3,4 Er leuchtet wie das Licht der Sonne , / ein Kranz von Strahlen umgibt ihn , / in ihnen verbirgt sich seine Macht .
Kte 1166 Aus apostolischer Überlieferung , die ihren Ursprung auf den Auferstehungstag Christi zurückführt , feiert die Kirche Christi das Pascha-Mysterium jeweils am achten Tage , der deshalb mit Recht Tag des Herrn oder Herrentag genannt wird ( SC 106 ) . Der Tag der Auferstehung des Herrn ist zugleich der erste Tag der Woche , das Gedenken an den ersten Schöpfungstag , und der achte Tag , an dem Christus nach seiner Ruhe des großen Sabbats den Tag anbrechen läßt , den der Herr gemacht , den Tag , der keinen Abend kennt ( Byzantinische Liturgie ) . Das Mahl des Herrn ist sein Zentrum , denn da begegnet die ganze Gemeinschaft der Gläubigen dem auferstandenen Herrn , der sie zu seinem Festmahl einlädt[Vgl . Joh 21,12 ; Lk 24,30 ] . Der Tag des Herrn , der Tag der Auferstehung , der Tag der Christen , ist unser Tag . Er wird Tag des Herrn genannt , denn an diesem Tag ist der Herr als Sieger zum Vater aufgestiegen . Wenn die Heiden ihn Tag der Sonne nennen , bekennen auch wir das gerne , denn heute ist das Licht der Welt aufgegangen , heute ist die Sonne der Gerechtigkeit erschienen , deren Strahlen das Heil bringen ( Hieronymus , pasch. ) .
Wsh 2,4 Unser Name wird bald vergessen , / niemand denkt mehr an unsere Taten . / Unser Leben geht vorüber wie die Spur einer Wolke / und löst sich auf wie ein Nebel , / der von den Strahlen der Sonne verscheucht / und von ihrer Wärme zu Boden gedrückt wird .
GG 73. 1 Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über : 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung ; 2. die Staatsangehörigkeit im Bunde ; 3. die Freizügigkeit , das Passwesen , das Melde - und Ausweiswesen , die Ein - und Auswanderung und die Auslieferung ; 4. das Währungs - , Geld - und Münzwesen , Maße und Gewichte sowie die Zeitbestimmung ; 5. die Einheit des Zoll - und Handelsgebietes , die Handels - und Schiffahrtsverträge , die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren - und Zahlungsverkehr mit dem Auslande einschließlich des Zoll - und Grenzschutzes ; 5a. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland ; 6. den Luftverkehr ; 6a. den Verkehr von Eisenbahnen , die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen ( Eisenbahnen des Bundes ) , den Bau , die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Erhebung von Entgelten für die Benutzung dieser Schienenwege ; 7. das Postwesen und die Telekommunikation ; 8. die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen ; 9. den gewerblichen Rechtsschutz , das Urheberrecht und das Verlagsrecht ; 9a. die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen , in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt , die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht ; 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder a ) in der Kriminalpolizei , b ) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung , des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes ( Verfassungsschutz ) und c ) zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet , die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden , sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung ; 11. die Statistik für Bundeszwecke ; 12. das Waffen - und das Sprengstoffrecht ; 13. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen ; 14. die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken , die Errichtung und den Betrieb von Anlagen , die diesen Zwecken dienen , den Schutz gegen Gefahren , die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen , und die Beseitigung radioaktiver Stoffe .