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Fachwort
DeutschSchweben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schweben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
job 36,29 Wer gar versteht der Wolke Schweben , / den Donnerhall aus seinem Zelt ?
job 37,16 Weißt du um der Wolke Schweben , / um die Wunderwerke des Allwissenden ?
BGB 203 Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände , so ist die Verjährung gehemmt , bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert . Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein .