kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschPfändung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Pf|än|dung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Mi 2,10 ( Ihr sagt: ) Auf , fort mit euch ! / Hier ist für euch kein Ort der Ruhe mehr . Wegen einer Kleinigkeit pflegt ihr zu pfänden ; / diese Pfändung ist grausam .
BGB 377. 1 Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen .
BGB 394 Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist , findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt . Gegen die aus Kranken - , Hilfs - oder Sterbekassen , insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine , zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden .
BGB 400 Eine Forderung kann nicht abgetreten werden , soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist .