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Fachwort
DeutschParteien Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Parteien
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
1Kön 16,21 Damals spaltete sich das Volk Israel in zwei Parteien . Die eine Hälfte des Volkes stand hinter Tibni , dem Sohn Ginats , und machte ihn zum König ; die andere Hälfte schloss sich Omri an .
Kte 2312 Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären , daß das sittliche Gesetz während bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt . Es wird nicht deshalb , weil ein Krieg unglücklicherweise ausgebrochen ist , damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt ( GS 79,4 ) .
Kte 2434 Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit . Ihn zu verweigern oder zurückzubehalten ist eine schwere Ungerechtigkeit [ Vgl . Lev 19,13 : Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] Zur Berechnung des gerechten Entgelts sind sowohl die Bedürfnisse als auch die Leistungen eines jeden zu berücksichtigen . Die Arbeit ist so zu entlohnen , daß dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen , um sein und der Seinigen materielles , soziales , kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten - gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen , der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl ( GS 67,2 ) . Das Einverständnis der Parteien allein genügt nicht , um die Höhe des Lohns sittlich zu rechtfertigen .
BGB 126. 2 Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen . Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen , so genügt es , wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet .