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Fachwort
DeutschNachrede Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nach|rede
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
2Kor 6,8 bei Ehrung und Schmähung , bei übler Nachrede und bei Lob . Wir gelten als Betrüger und sind doch wahrhaftig ;
2Kor 12,20 Denn ich fürchte , dass ich euch bei meinem Kommen nicht so finde , wie ich euch zu finden wünsche , und dass ihr mich so findet , wie ihr mich nicht zu finden wünscht . Ich fürchte , dass es zu Streit , Eifersucht , Zornesausbrüchen , Ehrgeiz , Verleumdungen , übler Nachrede , Überheblichkeit , allgemeiner Verwirrung kommt ;
Kte 2477 Die Rücksicht auf den guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort , die ihn ungerechterweise schädigen könnten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 220 ] . Schuldig macht sich - des vermessenen Urteils , wer ohne ausreichende Beweise , und sei es auch nur stillschweigend , von einem Mitmenschen annimmt , er habe einen Fehltritt begangen ; - der üblen Nachrede , wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber Personen aufdeckt , die nichts davon wissen [ Vgl . Sir 21,28. ] ; - der Verleumdung , wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem guten Ruf anderer schadet und zu Fehlurteilen über sie Anlaß gibt .
Kte 2479 Üble Nachrede und Verleumdung zerstören den guten Ruf und die Ehre des Nächsten . Nun ist aber die Ehre das gesellschaftliche Zeugnis für die Würde eines Menschen , und jeder besitzt das natürliche Recht auf die Ehre seines Namens , auf seinen guten Ruf und auf Achtung . Üble Nachrede und Verleumdung verletzen somit die Tugenden der Gerechtigkeit und der Liebe .