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Fachwort
DeutschMischehe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Misc|hehe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Gegen Mischehe und Ehescheidung
Kte 1635 Gemäß dem in der lateinischen Kirche geltenden Recht bedarf eine Mischehe , um erlaubt zu sein , der ausdrücklichen Erlaubnis der kirchlichen Autorität [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1124 ] . Im Fall der Kultverschiedenheit ist zur Gültigkeit eine ausdrückliche Dispens von diesem Hindernis erforderlich [ Vgl . [ link ] CIC ; can . 1086 ] . Diese Erlaubnis und diese Dispens setzen voraus , daß die beiden Partner die wesentlichen Zwecke und Eigenschaften der Ehe sowie die Verpflichtungen kennen und nicht ausschließen , die der katholische Partner in bezug auf die Taufe und die Erziehung der Kinder in der katholischen Kirche hat [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1125 ] .