Fachwort |
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Deutsch | Mietzeit | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Mietzeit |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 536. 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel , der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt , oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel , so ist der Mieter für die Zeit , in der die Tauglichkeit aufgehoben ist , von der Entrichtung der Miete befreit . Für die Zeit , während der die Tauglichkeit gemindert ist , hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten . Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht . |
| § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel ; Mängelanzeige durch den Mieter |
| BGB 536c. 1 Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen . Das Gleiche gilt , wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt . |
| BGB 542. 1 Ist die Mietzeit nicht bestimmt , so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen . |
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